FAQ oder "Was man schon immer mal gefragt haben wollte, aber irgendwie nie dazu kam"

Wir haben nachstehend eine Reihe von Fragen rund um den ÖPNV beantwortet, die Sie sich so oder in abgewandelter Form vielleicht schon einmal gestellt haben. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Fragen nach den Kategorien Tarif, eTicket, Fahrplan sowie Sicherheit & Betrieb sortiert. Hier finden Sie FAQs zum eTicket.

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Ich möchte mein ABO wechseln. Brauche ich ein neues eTicket?

Ja. Wenn Sie Ihr ABO wechseln oder verändern wollen, muss ein neues eTicket ausgestellt werden. Das neue eTicket wird Ihnen vor Inkrafttreten der Änderung zugesandt. Das alte eTicket können Sie uns nach Inkrafttreten der Änderung auf dem Postweg zusenden. Natürlich kann das eTicket auch bei uns im Hause ausgetauscht werden. Am Besten vorher kurz telefonisch mit dem Mitarbeiter abstimmen.

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Ich habe mein SchülerTicket verloren. Kann ich mir ausnahmsweise eins von meiner Freundin leihen?

Nein, auf keinen Fall. SchülerTickets sind personenbezogen und somit nicht übertragbar. Sie dürfen nur von der Person benutzt werden, deren Name entsprechend aufgedruckt ist. Die Benutzung eines fremden Tickets zieht auf jeden Fall ein Verfahren wegen Erhöhten Beförderungsentgelts nach sich. Bei verlorenem Ticket sollte man sich umgehend mit der OVAG in Verbindung setzen und einen Ersatz anfordern. Dieses neue eTicket kostet dann € 10,00 oder € 20,00.

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Mein eTicket ist zerbrochen. Was muss ich tun? Kostet mich das Geld?

Wenn das eTicket zerbrochen oder sonst wie beschädigt ist, sollte man sich mit der OVAG in Verbindung setzen. Dort wird in kurzer Zeit ein neues Ticket ausgestellt. Die Neuausstellung kann € 10,00 oder € 20,00 kosten.

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Wie lange ist mein JuniorTicket im ABO gültig?

Das JuniorTicket gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Oder anders ausgedrückt: Ab dem 21. Geburtstag gilt es nicht mehr. Die Gültigkeit des eTickets kann hiervon abweichen. Dafür ist der Aufdruck vorn rechts auf der Karte maßgeblich (Monat/Jahr).

Das JuniorTicket im Abo kann letztmalig mit Vertragsbeginn 01.09.2011 abgeschlossen werden! Seine 1-jährige Gültigkeit endet dementsprechend am 31.08.2012. 

Laufende JuniorTicket Verträge werden nicht mehr automatisch verlängert. Sie enden ebenfalls am 31.08.2012, es sei denn, dass vorher die Altergrenze von 21 Jahren eine Beendigung erforderlich macht.  

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Meine monatliche Abbuchung hat nicht funktioniert. Was soll ich tun?

Rufen Sie bitte umgehend Ihre zuständige Sachbearbeiterin an und klären Sie, warum die Abbuchung nicht funkioniert hat bzw. nicht erfolgt ist. So können möglicherweise teure und unnötige Rücklastschriftgebühren vermieden werden.