FAQ oder "Was man schon immer mal gefragt haben wollte, aber irgendwie nie dazu kam"

Wir haben nachstehend eine Reihe von Fragen rund um den ÖPNV beantwortet, die Sie sich so oder in abgewandelter Form vielleicht schon einmal gestellt haben. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Fragen nach den Kategorien Tarif, eTicket, Fahrplan sowie Sicherheit & Betrieb sortiert. Hier finden Sie FAQs zu Sicherheit & Betrieb.

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Was ist ein Niederflurbus?

Niederflurtechnik beschreibt eine bestimmte Fahrzeugbauweise, bei der die Böden besonders niedrig sind und der Ein- und Ausstieg deshalb bequemer ist. Besonders profitieren hiervon die Fahrgäste mit Einschränkungen der Mobilität sowie Eltern mit Kinderwagen. Ein barrierefreie Nutzung wird mittels Niederflurtechnik erleichtert. Fahrzeuge, die diese Ansprüche nicht erfüllen, heißen Hochboden. Die OVAG besitzt inzwischen nur noch Niederflurbusse.

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Was darf ich denn nicht im Bus befördern?

Prinzipiell sind das alle Dinge, die die Sicherheit aller Mitfahrenden gefährden könnte. Brennbare Gegenstände bzw. Flüssigkeiten haben in Bussen nichts zu suchen. Genausowenig dürfen sperrige Gegenstände wie Waschmaschinen im Bus mitgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal. 

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Wer oder was sind Busbegleiter?

Busbegleiter sind engagierte Schülerinnen und Schüler, die Ansprechpartner im Schülerverkehr sind. Sie erhöhen mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Sicherheit und reduzieren den Stress beim Busfahren (und beim Einstieg in den Bus). Weitere Informationen zu den Busbegleitern finden sie hier

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Weshalb werden nicht mehr Gelenkbusse („Ziehharmonikabusse“) eingesetzt?

 Gelenkomnibusse sind in der Anschaffung und im Betrieb (z.B. Kraftstoffverbrauch) deutlich teurer als Standard-Linienbusse. Daher lohnt sich die Anschaffung nur dann, wenn die Fahrzeuge auch ganztägig benötigt werden. Im Oberbergischen werden bislang drei Gelenkbusse und ein 15-Meter-Wagen eingesetzt. Die wesentlichen Einsatzzeiten dieser Fahrzeuge liegen während der Zeit der Schülerbeförderung.

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Warum soll man in Bussen nichts essen oder trinken?

Sicherlich stört es niemanden im Linienbus, wenn einer der Fahrgäste in einen Apfel beißt oder aus einer Wasserflasche trinkt. Aber: Bei bestimmten Lebensmitteln besteht die Gefahr der Verunreinigung der Sitze durch herabtropfendes Fett. Wenn sich dann ein anderer Fahrgast in diesen Fettfleck hineinsetzt, braucht man keine Fantasie, um sich auszumalen, dass dies als sehr unangenehm empfunden wird. Zudem kann der Geruch mancher Speisen für die Mitfahrer im Bus sehr störend sein.

Heiße Lebensmittel wie z.B. Kaffee in einem Pappbecher haben in einem Bus aus Sicherheitsgründen nichts zu suchen. Wenn der Fahrer eine Notbremsung durchführen muss, kann der heiße Kaffee jemandem ins Gesicht fliegen, wodurch ernsthafte Verletzungen entstehen können.

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Ich habe im Bus etwas verloren. Was muss ich tun?

Die OVAG betreibt ein eigenes Fundbüro. Unter der Nummer 02261/9260-0 kann man vorab erfragen, ob der verlorene Gegenstand von einem ehrlichen Finder abgegeben wurde.

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Ich fahre viel lieber im Sitzen. Habe ich einen Sitzplatzanspruch?

Nein, ein Sitzplatzanspruch besteht nicht. Die Linienbusse der OVAG sind für Steh- und Sitzplätze ausgelegt und erfüllen natürlich alle entsprechenden Sicherheitsvorschriften. Grundsätzlich sollte man aber in der Mobilität eingeschränkten Peronen und älteren Menschen einen Sitzplatz anbieten. 

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Was ist eine Betriebsfahrt?

Als Betriebsfahrt wird eine Leerfahrt des Busses bezeichnet, z.B. morgens aus dem Depot zum Einsatzort der ersten Fahrt.

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Was ist denn ein Zusatzwagen?

Während der Spitzenzeiten morgens und mittags, wenn besonders viele Menschen gleichzeitig unterwegs sind, werden zur Entlastung der Linienbusse Zusatzwagen eingesetzt. Diese fahren die gleiche Strecke und bedienen die gleichen Haltestellen. Auf diese Weise können mehr Fahrgäste befördert werden. Die Zusatzwagen sind nicht im Fahrplan veröffentlicht, weil sie oft nur Teilstrecken der Linie bedienen (z.B. ab einem Schulzentrum) bzw. nur an bestimmten Tagen fahren.