Tickets für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Vollzeitberufskollegs

 

Für Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen und Vollzeitberufskollegs ist das SchülerTicket in Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth erhältlich.
 


Geltungsdauer und Kündigung:


SchülerTickets gelten ein ganzes Schuljahr lang und "immer". Das heißt: auch nach dem Unterricht, am Wochenende und in den Ferien.
 


Gültigkeitsbereich:


SchülerTickets gelten für beliebig viele Fahrten im gesamten VRS-SchülerTicket-Netz. Teilweise gibt es bei einigen Schulen auch das Deutschlandticket als Schülerticket. 
 


Was kostet ein SchülerTicket?


Der Preis eines SchülerTickets richtet sich nach:

 

1. Dem Standort der Schule

2. Dem Alter der Schülerin / des Schülers

3. Der Anzahl der Geschwister

4. Der Kategorie Freifahrtberechtigung oder Selbstzahler*
 


Wie erhalte ich ein SchülerTicket?


Sofern ein SchülerTicket-Vertrag zwischen dem Schulträger und der OVAG besteht, kann das SchülerTicket über das Schulsekretariat beantragt werden. Die Bestellscheine liegen bei den Schulsekretariaten aus und werden auch im Schulsekretariat ausgefüllt abgegeben. Alternativ stellen wir sie hier zum Download zur Verfügung. 

Nach Prüfung durch das Schulsekretariat und -Amt kommt der Antrag zur OVAG und wird dort bearbeitet. Das SchülerTicket wird dann per Post an den Antragsteller geschickt.
Damit das Ticket zum Monatsbeginn ausgestellt und verschickt werden kann, muss der Antrag bis zum 10. des Vormonats bei der OVAG eingegangen sein. 

 

 

 

Das SchülerTicket ist im gesamten VRS-SchülerTicket-Gebiet gültig.

 

 

Über die OVAG können Schülerinnen und Schüler 
günstige SchülerTickets beziehen

 

 

Andere Ticketarten für SchülerInnen und Schüler:
 

Sollte kein Anspruch auf ein SchülerTicket bestehen, empfiehlt sich das Deutschlandticket.

 

 

Fragen?


Die Kolleginnen und Kollegen des entsprechenden Schulsekretariats helfen Ihnen bei Fragen zum SchülerTicket gerne weiter. 

 

Ansonsten kontaktieren Sie uns gerne per Mail an schuelerticket@ovaginfo.de. 

 

 

 

 

*Ob eine Schülerin oder ein Schüler freifahrberechtigt ist oder nicht, richtet sich nach dem Schulweg  zur nächstgelegenen Schule.
Freifahrberechtigt sind die Schüler, deren Schulweg zur nächstgelegenen Schule (einfache Entfernung) in der Primarstufe > 2 km, in der Sekundarstufe I > 3,5 km und in der Sekundarstufe II > 5 km beträgt oder aber deren Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich ist. 

Diese Schüler übernehmen nur einen geringen Eigenanteil für den Freizeitnutzen des Tickets. Alle anderen Schüler gelten als Selbstzahler. Ansprechpartner bezüglich einer möglichen Freifahrberechtigung sind die Schulsekretariate und Schulämter.