ÖPNV-Nutzung mit Schwer

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Freifahrtberechtigte Schwerbehinderte fahren in unseren Bussen unentgeltlich. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises plus einer gültigen Jahres- oder Halbjahres-Wertmarke.

Schwerbehin­der­ten­aus­weis - kurz und kompakt

Wie viele Personen können den Ausweis nutzen?

  • Eine Person

Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?

  • Alle Busse, Straßen- und U-Bahnen, Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE)) sowie monti.

Für wie viele Fahrten ist der Ausweis gültig?

  • Beliebig viele Fahrten können bei gültiger Wertmarke durchgeführt werden.

Ist das Ticket übertragbar? 

  • Nein

Wo darf ich fahren?

  • Im gesamten VRS-Netz

Was sind die Mitnahmemöglichkeiten?

  • Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren immer kostenlos mit.
  • ggf. Begleitperson bei entsprechendem Eintrag

Wo erhalte ich den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis? 

  • Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises im Oberbergischen Kreis erhalten Sie hier.

Weitere Informationen

  • Eine Begleitperson des schwerbehinderten Menschen wird unentgeltlich befördert, wenn der Schwerbehindertenausweis das Ausweismerkzeichen B enthält.
  • Der Schwerbehindertenausweis gilt nur mit gültiger Wertmarke als ÖPNV-Fahrausweis.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne! 

Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular