ÖPNV-Nutzung mit Schwerbehindertenausweis
Freifahrtberechtigte Schwerbehinderte fahren in unseren Bussen unentgeltlich. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises plus einer gültigen Jahres- oder Halbjahres-Wertmarke.
Schwerbehindertenausweis - kurz und kompakt
Wie viele Personen können den Ausweis nutzen?
- Eine Person
Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?
- Alle Busse, Straßen- und U-Bahnen, Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE)) sowie monti.
Für wie viele Fahrten ist der Ausweis gültig?
- Beliebig viele Fahrten können bei gültiger Wertmarke durchgeführt werden.
Ist das Ticket übertragbar?
- Nein
Wo darf ich fahren?
- Im gesamten VRS-Netz
Was sind die Mitnahmemöglichkeiten?
- Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren immer kostenlos mit.
- ggf. Begleitperson bei entsprechendem Eintrag
Wo erhalte ich den Schwerbehindertenausweis?
- Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises im Oberbergischen Kreis erhalten Sie hier.
Weitere Informationen
- Eine Begleitperson des schwerbehinderten Menschen wird unentgeltlich befördert, wenn der Schwerbehindertenausweis das Ausweismerkzeichen B enthält.
- Der Schwerbehindertenausweis gilt nur mit gültiger Wertmarke als ÖPNV-Fahrausweis.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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